Geschäftsbedingungen

 

1. Urheberschutz und Nutzungsrecht

1.1 Der DESIGNpartner Heike Bartel erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag.

Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes, sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtgesetzes. Mündlich abgeschlossene Verträge haben gleichermaßen Gültigkeit, wie schriftlich abgeschlossene.

1.2 Die Arbeiten (Entwürfe, Werk- und Reinzeichnungen) des DESIGNpartners Heike Bartel sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt. Dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3 Ohne Zustimmung des DESIGNpartners Heike Bartel dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheberzeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von teilen des Werkes ist unzulässig.

1.4 Die Werke des Designpartners Heike Bartel dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das recht die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des Regelhonorars.

1.5 Wiederholungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung des DESIGNpartners Heike Bartel

1.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung des DESIGNpartners Heike Bartel.

1.7 Über den Umfang der Nutzung steht DESIGNpartner Heike Bartel ein Auskunftsanspruch zu.

 

2. Honorar

2.1 Entwurf und Reinzeichnung sowie die Einräumung eines einfachen Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung, und wird folgendermaßen berechnet.

a) das Regelhonorar für die genutzte Entwurfsarbeit, b) das Reinzeichnungshonorar, Druckvorbereitungshonorar

2.2 Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet DESIGNpartner Heike Bartel ein Entwurfshonorar.

2.3 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht üblich.

2.4 Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nach den Honorarempfehlungen des Bundes deutscher Grafik-Designer.

2.5 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen und anderen gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar, sie begründen auch kein Miturheberrecht.

2.6 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei der Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann DESIGNpartner Heike Bartel Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

2.7 Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

 

3. Zusatzleistungen; Neben – und Reisekosten

3.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Reinzeichnungen sowie anderer Zusatzleistungen ( Textüberarbeitung, Produktionsüberwachung u. a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

3.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entsprechende technische Nebenkosten

( z.B. für Modelle, Fotoabzüge, Farblaserausdrucke und Proofs) sind zu erstatten.

3.3 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter zwecks Durchführung oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet.

3.4 Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen ( z.B. Foto, Models) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungs-durchführung ( z.B. Bildbearbeitung, Druckausführung, Versand) nimmt DESIGNpartner Heike Bartel nur im Namen des Auftraggebers/ Verwerters und auf dessen Rechnung vor.

3.5 Soweit DESIGNpartner Heike Bartel auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in eigenem Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter DESIGNpartner Heike Bartel von hieraus resultierenden Vereinbarungen frei.

3.6 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

 

4. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

4.1 An Arbeiten des DESIGNpartners Heike Bartel werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.

4.2 Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an DESIGpartner Heike Bartel zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

4.3 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/Verwenders.

 

5. Korrektur- und Produktionsüberwachung

5.1 Vor Produktionsbeginn sind Heike Bartel Korrekturmuster vorzulegen.

5.2 Die Produktion wird von DESIGNpartner Heike Bartel nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist DESIGNpartner Heike Bartel ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

 

6. Haftung

6.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeiten wird von DESIGNpartner Heike Bartel nicht übernommen; gleiche gilt für die Schutzfähigkeit

6.2 der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

6.3 Soweit DESIGNpartner Heike Bartel auf Veranlassung der Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

6.4 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/ Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an DESIGNpartner Heike Bartel, stellt er sie von der Haftung frei

 

7. Belegexemplare

Von vervielfältigten Werken ist DESIGNpartner mindestens 1 Belegexemplar unentgeltlich zu überlassen, die sie auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf.

 

8. Gestaltungsfreiheit

8.1 Für DESIGNpartner Heike Bartel besteht im Rahmen der Auftrags Gestaltungsfreiheit.

8.2 Die DESIGNpartner Heike Bartel überlassenen Vorlagen ( z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, das der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.

 

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide ist Sitz von DESIGNpartner Heike Bartel

 

10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzten, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

 

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